AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Speakers Excellence Deutschland Holding GmbH für Seminare, Foren & Kongresse

1. Vertragsgrundlage
1.1 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wird zwischen der Speakers Excellence Deutschland Holding GmbH (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden ein Besuchervertrag über eines der Foren von Speakers Excellence geschlossen. Die Leistungen und Pflichten der Vertragspartner sind jeweils in gedruckter Form der Veranstaltungsankündigung zu entnehmen, Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2 Die Übertragung der Eintrittskarte durch den Kunde/Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer ist jederzeit möglich.
1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.
1.4 Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
1.5 Zusätzliche oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Veranstalter diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Leistungen der Speakers Excellence
2.1 Die Referenten/innen der durch den Veranstalter angekündigten Veranstaltung erbringen ihre Dienstleistungen als ausgewiesene Fachleute auf ihrem Gebiet selbständig und weisungsunabhängig.
2.2 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Referenten wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen plötzlichen und unvorhergesehenen Verhinderung des Referenten, welche dieser nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu verpflichten.
2.3 Der Veranstalter kann im Fall der Ziffer 2.2 auch einen Ersatztermin benennen, bei dem der/die Referent/in die Dienstleistung erbringen kann. Im Fall der Benennung eines Ersatztermins bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten vom Vertrag mit dem Veranstalter zurückzutreten. Der Kartenpreis wird nach Rücktritt erstattet. Weitergehende Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen nicht.
2.4 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Vorträge bzw. Leistungen der Referenten sind aus der Veranstaltungsankündigung ersichtlich und dem Kunden/Teilnehmer bekannt.
2.5 Der Veranstalter verpflichtet sich die Veranstaltung in einer exzellenten Qualität durchzuführen und trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton- und Übertragungstechnik, Seminar-/ Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Veranstalter wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Forums, Seminars sowie Kongresses treffen.
2.6. Der Veranstalter hat dafür Sorge getragen, dass alle Referenten/innen gegenüber Speakers Excellence schriftlich versichert haben,
a) weder er/sie, noch seine/ihre Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben
b) er/sie bzw. sein/ihr Unternehmen nicht nach Veranstaltungen der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten
c) weder er/ noch seine/ihre Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden, bzw. keine Kurse und/oder Seminare/Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen
d) er/sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines/ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner/ihrer Seminare/Kongresse) ablehnt
e) Erklärungen 2.6 a)-d) genauso für andere manipulative Sekten jeglicher Art gelten

3. Kartenerwerb, Kartenrückgabe
3.1 Beim Erwerb einer Eintrittskarte für eines vom Veranstalter veranstalteten Forums oder Kongresses ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte, sowie per Lastschrift erfolgen.
3.2 Ist der Zahlungseingang bis zum Veranstaltungstag noch nicht erfolgt besteht keine Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung sofern der Rechnungsausgleich nicht an der Tageskasse noch erfolgt.
3.3 Bei kurzfristiger Anmeldung wird die Eintrittskarte an der Tageskasse hinterlegt und der Betrag sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Der Kauf einer Eintrittskarte ist verbindlich und kann nicht storniert werden. Der Kunde/Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung.

4. Urheberrechte; Ton- und Filmaufnahmen
4.1 Der Kunde/Teilnehmer erkennt das Urheberrecht der Referenten/in an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kunden / Teilnehmer ist verboten und kann bei Zuwiderhandlung strafrechtliche Konsequenzen sowie eine Schadensersatzforderung zur Folge haben.
4.2 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die vom Veranstalter durchgeführten Foren erklärt sich der Kunde/Teilnehmer damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung erfolgten optischen und akustischen Mitschnitte des Veranstalters für die Medien und für Werbemaßnahmen des Veranstalters und deren durchführenden Referenten verwendet werden können. Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnittes.

5. Veranstaltungsordnung
5.1 Das Hausrecht in den Veranstaltungsräumen obliegt während den Foren und Kongressen dem Veranstalter, der sich zu dessen Ausübung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Tagungspersonals bedient.
5.2 Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
5.3 Kunden/Teilnehmern kann der Zutritt zum Forum verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorträge/Vorstellungen stören oder andere Teilnehmer belästigen. Kunden/Teilnehmer können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Kunden/Teilnehmer nicht.
5.4 Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorträge auszuschalten.
5.5 Das Rauchen ist im Veranstaltungsobjekt nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.

6. Haftung, Veranstaltungsausfall
6.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.3 Die sich aus Ziffer 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch den Veranstalter oder seine Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Erwerbers (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
6.5 Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt seine bis dahin getätigten Aufwendungen.

7. Schlussbestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
7.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

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